Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 W 19/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 01.09.2014 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdewert: (bis zu) € 9.000.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.