Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 66/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. November 2013verkündete Zwischenfeststellungsurteil des Vorsitzenden der3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Zwischenfeststellungsklage wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten


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