Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 181/14

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 22.9.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Az. 4 U 166/13 – auf die Berufung des Beklagten teilweise im Hauptsachetenor dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 6425 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger zu 19 % und dem Beklagten zu 81 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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