Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 97/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin weitere 2.961,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2010 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin 1/5 und den Beklagten als Gesamtschuldnern 4/5 auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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