Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 UF 52/15

Tenor

  • I. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 03.03.2015 wird aufihre, der Kindesmutter, Kosten zurückgewiesen.

  • II. Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Kindesmutter für ihre Beschwerde wird zurückgewiesen.

  • III. Beschwerdewert: 5.000 €.


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