Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 164/14

Tenor

I. Die Berufung der Streithelferin gegen das am 21.08.2014 verkündete Urteil der 18c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Streithelferin.

III. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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