Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 100/14

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.03.2014 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (34 O 74/13) wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen


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