Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 W 24/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 16.03.2015 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 25.02.2015 (GA Bl. 155) in der Fassung vom 08.04.2015 (GA Bl. 162) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

              Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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