Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 W 10/15

Tenor

  • I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts D. vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

  • III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.132,50 € festgesetzt.


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