Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-14 U 184/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 64/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet die Vollstreckung der jeweiligen Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für den ersten Rechtszug wird von Amts wegen auf bis zu 35.000,00 € festgesetzt.

Das Berufungsverfahren hat einen Wert von bis zu 30.000,00 €.


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