Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 4/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. Januar 2015 (VK 1-114/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:                  bis 550.000 Euro


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