Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 Ws 81/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers P aus W gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Januar 2015 – 014 KLs 10/12 – wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.


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