Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-4 Ws 160/15

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse Nordrhein-Westfalen, diese vertreten durch den Bezirksrevisor bei dem Landgericht Kleve, wird der Beschluss der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers (224 Qs 25/15) vom 21. Juli 2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die Beschwerde der Landeskasse Nordrhein-Westfalen wird der Beschluss des Amtsgerichts Moers (601 AR 4/14) abgeändert und die Erinnerung des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. C. S., U. Straße 14, 4., gegen den im Ermittlungsverfahren 504 Js 339/14, StA Kleve erfolgten Kostenansatz einer Aktenversendungspauschale i.H.v. 12 EUR zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.


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