Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 3/15 (AktE)

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller zu 16) und 17) gegen den Beschluss der 20. Zivilkammer/IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 04.03.2015 – 18 O 158/05 (AktE) - wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 67.000 € festgesetzt.


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