Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 168/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Nettetal aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, über die Eintragungsanträge der Beteiligten nach Maßgabe der Gründe dieses Beschlusses erneut zu entscheiden.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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