Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 145/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. August 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Beklagten zu 2. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsrechtszug wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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