Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-7 WF 210/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 27.05.2015 aufgehoben und der Kostenansatz des Amtsgerichts vom 17.09.2013 wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsgegner werden folgende Positionen in Rechnung gestellt:

Nr. 1420 KV FamGKG (Vergleich Umgangsrecht) nach einem Wert von 2.500 € und einem Anteil von 50 %                                                                                      20,25 € und

Nr. 1420 KV FamGKG (Gewaltschutzgesetz)

nach einem Wert von 2.500 €

und einem Anteil von 100 %                                                                      121,50 €

Gesamt:                                                                                                                141,75 €

Die weiter gehende Erinnerung des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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