Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - ErmRi Gs 1/16

Tenor

Die Entschädigung des Netzbetreibers für die Überwachung der Telekommunikation an dem Mobiltelefon mit der IMEI Nr. … wird auf 155,00 Euro festgesetzt.

Der weitergehende Antrag des Netzbetreibers wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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