Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 15/16

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 28. April 2016 (VK 1-16/16) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.


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