Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 49/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, vom 10.09.2015, VK VOL 15/2014, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Antragsgegner untersagt wird, im Vergabeverfahren betreffend „Diverse Leistungen im Bereich Bevölkerungsschutz, Schwerpunkt Rettungsdienst: Notfallrettung und Krankentransport (incl. Bewältigung von Großschadensereignissen)“ im Rhein-Sieg-Kreis auf die Gebietslose 4, 6 und 7 einen Zuschlag zu erteilen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf  2,5 Millionen Euro festgesetzt.


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