Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 56/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. November 2015 (VK 2-103/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden je zur Hälfte der Beigeladenen und der Antragsgegnerin zu 1 auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:              bis 170.000 Euro.


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