Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 71/11

Tenor

hat der Senat die Beklagte mit Teilurteil vom heutigen Tag zur Einräumung einer Mitinhaberstellung an dem europäischen Patent 1 970 116 B1 sowie zur Auskunftserteilung in Bezug auf die Validierung des vorgenannten Patents in den benannten Vertragsstaaten sowie hinsichtlich paralleler ausländischer Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen verurteilt. Zugleich hat der Senat die Klage im Hinblick auf die begehrte Vollübertragung des Patents sowie der validierten nationalen Teile desselben abgewiesen.


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