Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-10 WF 5/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt – Familiengericht – vom 16. Februar 2016 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, über die Erinnerung gegen die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung vom 2. Februar 2016 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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