Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 123/15

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.08.2015 verkündete Urteil der 14c. Urteil des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
II.
34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53

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