Teilurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 34/16

Tenor

I.

Auf den Antrag der Klägerin wird der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit in dem am 25. Februar 2016 verkündeten Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf dahingehend abgeändert, dass dasUrteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- EUR vorläufig vollstreckbar ist.

II.                                         

Der Antrag der Klägerin, Teilsicherheiten festzusetzen, wird zurückgewiesen.


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