Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 97/16

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden die Beschlüsse der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2016 und des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2016 abgeändert. Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers F. vom 18. August 2015 (DR II 1262/15) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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