Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 29/16

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 18. Juli 2016 (VK 1 - 48/16) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.


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