Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 36/16

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes (VK 1-54/16) vom 17. August 2016 wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.


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