Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - IV-2 RBs 145/16

Tenor

1.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

2.

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

3.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Das Verfahren wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Oberhausen zurückverwiesen.


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