Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 27 U 21/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. September 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (7 O 390/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.


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