Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 24/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 20. Mai 2016 (VK 1-24/16) aufgehoben.

Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Vergabeverfahren „Berliner Schloss - Humboldt Forum, Sicherheitstechnik“ (EU-Bekanntmachungs-Nr. 2015/S 242-438725) den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer werden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als Gesamtschuldnern auferlegt. Die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen haben die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte zu tragen. Die Zuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter im Verfahren vor der Vergabekammer ist für die Antragstellerin notwendig gewesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen je zur Hälfte auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:                bis 380.000 Euro


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