Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 U 98/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.08.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.889.230,15 € nebst Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiter gehende Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin ein Fünftel und der Beklagte vier Fünftel. Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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