Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 45/16

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkammer Köln, vom 20. Oktober 2016 (VK VOB 30/2016) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.


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Referenzen

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