Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 80/17 (V)

Tenor

Die Anträge der Beschwerdeführerin vom 14.09.2017 und 19.10.2017 auf über die bereits erteilte Akteneinsicht hinausgehende Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge werden zurückgewiesen.


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