Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - U (Kart) 2/17

Tenor

  • I. Gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wird das am 22. August 2018 verkündete Senatsurteil wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt und neu gefasst:

Die unter II.B.3.c.cc. der Urteilsgründe (Umdruck S. 33.) erfolgten Ausführungen

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Weichen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Schienen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

Die auf Seite 9 im zweiten Absatz der Urteilsgründe (Umdruck S. 9) genannte Zahl

„… 1.8540,00 €“

wird durch die Zahl „… 1.854,00 €

und die auf Seite 8 des Urteils genannte Zahl von

„….. 3.360,00 €“

wird durch die Zahl „… 3.636,00 €“

ersetzt.

  • II. Die weitergehenden Anträge der Beklagten zu 3. und der Beklagten zu 4. bis 7. vom 18. bzw. 20. September 2018, das vorbezeichnete Senatsurteil bzw. seinen Tatbestand zu berichtigen, werden zurückgewiesen.

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