Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 Ws 531/18

Tenor

1.

Der mitunterzeichnende Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern.

2.

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

3.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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