Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - U (Kart) 11/17

Tenor

  • I. Gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wird das am 29. August 2018 verkündete Senatsurteil wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt und neu gefasst:

-          Die unter II.B.3.b.aa.(2) der Urteilsgründe (Umdruck S. 17) erfolgten Ausführungen

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Weichen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Schienen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

  • II. Der weitergehende Antrag der Beklagten zu 3. vom 19. September 2018, das vorbezeichnete Senatsurteil bzw. seinen Tatbestand zu berichtigen, wird zurückgewiesen.

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