Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - U (Kart) 1/17

Tenor

  • I. Gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wird das am 22. August 2018 verkündete Senatsurteil wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt und neu gefasst:

-          Die unter II.B.Ba.3.c.bb. der Urteilsgründe (Umdruck S. 29 f.) erfolgten Ausführungen

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Weichen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Schienen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“.

-          Die unter I.3. der Urteilsgründe (Umdruck S. 7) erfolgten Ausführungen

„Hierdurch sei ihr ein Schaden entstanden, der – wie sie mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 4. April 2018 überreichten Schriftsatz vom selben Tage (GA 1924 ff.) reklamiert – insgesamt zumindest 102.668,08 € betrage“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„Hierdurch sei ihr ein Schaden entstanden, der – wie sie mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 4. April 2018 überreichten Schriftsatz vom selben Tage (GA 1924 ff.) reklamiert – insgesamt zumindest 102.662,08 € betrage“.

  • II. Die weitergehenden Anträge der Beklagten zu 4. bis. 7. und der Beklagten zu 3. vom 20. bzw. 21. September 2018, das vorbezeichnete Senatsurteil bzw. seinen Tatbestand zu berichtigen, werden zurückgewiesen.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.