Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 145/18

Tenor

Die Beschwerde des Notars gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. September 2018 wird zurückgewiesen.

Die der Kostenschuldnerin im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten trägt die Landeskasse. Der Notar trägt seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.


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