Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 74/18

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von der Forderung der C. C. G., K. ,    K. aus der Rechnung vom 14.06.2017 zur Rechnungsnummer RE über weitere 551,42 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten zu 94 % und der Kläger zu 6 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 57 % und der Kläger zu 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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