Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 Ws 48/19

Tenor

  • 1. Unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung wird die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 1995 mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 für erledigt erklärt.

  • 2. Die in diesem sowie in dem vorangehenden Beschwerdeverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf III-2 Ws 584/18 entstandenen gerichtlichen Auslagen sowie die dem Beschwerdeführer insoweit jeweils erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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