Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 13 U 81/19

Tenor

Die Rechtsmittel der Parteien gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Juni 2019 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zu 1) zur Zahlung von 51.886,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Mai 2018 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Porsche Cayenne Diesel, FIN ... verurteilt wird.

Von den Gerichtskosten beider Rechtszüge tragen der Kläger 1/10 % und die Beklagten 9/10 als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers haben die Beklagten zu 9/10 als Gesamtschuldner zu tragen, diejenigen der Beklagten trägt der Kläger zu 1/10. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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