Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15a W 511/71

Tenor

Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Amtsgerichts Minden vom 16. Oktober 1970 werden abgeändert.

Das Amtsgericht Minden wird angewiesen, den am 4. März 1963 über den Nachlaß des Erblassers erteilten gemeinschaftlichen Erbschein einzuziehen.


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