Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss OWi 1435/76

Tenor

1) Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

2) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

3) Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Dortmund zurückverwiesen.


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