Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 209/77

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) und 3) haben im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde die Gerichtskosten zu tragen und dem Beteiligten zu 1) die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Wert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.000,- DM festgesetzt.


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