Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 W 29/77

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über das Armenrechtsgesuch des Klägers an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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