Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 UF 261/78

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 850,00 DM festgesetzt.


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