Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 WF 9/79

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert. Der Antragstellerin wird das nachgesuchte Armenrecht bewilligt. Auswahl und Beiordnung eines Armenanwalts bleiben dem Familiengericht vorbehalten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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