Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 UF 533/79

Tenor

wird das Armenrechtsgesuch der Beklagten zurückgewiesen.

Den Klägerinnen wird für die Berufungsinstanz das Armenrecht im Rahmen ihres Antrags auf Zurückweisung der Berufung bewilligt. Ihnen wird insoweit Rechtsanwalt ... in ... beigeordnet. Ihr weitergehendes Armenrechtsgesuch wird zurückgewiesen.


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