Teilurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 322/79

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. September 1979 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Es wird festgestellt, daß ein Versicherungsverhältnis zwischen den Parteien entsprechend dem Versicherungsschein Nr. 559 752/1-17 vom 25.7.1978 besteht.

Der Hilfswiderklageantrag zu Ziffer 2) wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.


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